Mietrecht
(Differenziert wird zwischen Wohnraummietrecht und )
Gewerbemietrecht
Auch dieses Rechtsgebiet ist nicht nur durch eine Vielzahl von BGH-Entscheidungen geprägt, sondern hat auch durch die o. g. Mietrechtsreform 2001 oder die ZPO-Reform 2002 neue Entwicklungen genommen.
Insbesondere werden mietvertragliche Formularklauseln immer wieder im Hinblick auf das im BGB geregelte Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf ihre Wirksamkeit hin überprüft, wobei die Anforderungen der Rechtsprechung deutlich strenger geworden sind.
Da sich der Vermieter bei AGB-widrigen Klauseln nicht mehr auf diese berufen und sich sogar schadensersatzpflichtig machen kann, ist eine anwaltliche Beratung durchaus angebracht, bevor die jeweiligen Gewerbemietverträge in Umlauf gebracht werden.
Unser anwaltliches Angebot umfasst aber neben der Gestaltung zukünftiger Gewerbemietverhältnisse natürlich auch jedwede Hilfestellung bei der Abwicklung bereits bestehender Verträge.
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