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Tipps beim Hauskauf / Vertragsabschluss

Worauf beim Vertragsabschluss zu achten ist!

Bei einer großen Anschaffung wie derjenigen eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung, die oftmals "nur einmal im Leben" gemacht wird, gehen das Aushandeln und der Abschluss der Verträge in der Regel mit entsprechenden Unsicherheiten einher.
Bevor Sie konkrete Verhandlungen führen, sollten Sie zunächst seriös mit Ihrer Bank die Finanzierung des Kaufpreises besprechen und klären, wie viel Sie monatlich ausgeben können, um später auch Ihren laufenden Verpflichtungen nachkommen zu können und um "böse Überraschungen" zu vermeiden.

Der jeweilige Vertragstyp und die zu beachtenden Bestimmungen richten sich nach den Umständen des Einzelfalls. Nachfolgend eine (nicht abschließende) Übersicht:

Fertighauskauf:

 •notarieller Grundstückskaufvertrag
 •Hauskaufvertrag (ebenfalls notariell bei Grundstück mit Hausbindung)

Kauf einer Bestands- bzw. Gebrauchtimmobilie:

 •notarieller Kaufvertrag

Kauf einer neu zu errichtenden Immobilie von einem Bauträger:

 •Bauträgervertrag nach den Bestimmungen der Makler- und Bauträgerverordnung

Bau eines Ein- oder Mehrfamilienhauses:

 •notarieller Grundstückskaufvertrag
 •Werkvertrag mit der Baufirma, z.B. als Generalunternehmervertrag
 •Vertrag mit einem Architekten über die Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
 •Werkverträge mit Handwerkern über die Ausführung einzelner Gewerke

Grundsätzlich gilt, dass Kaufverträge über ein Grundstück und die an diese "gekoppelten" Werkverträge über den Bau eines Hauses notariell zu beurkunden sind. Denn gemischte oder zusammengesetzte Verträge bedürfen der notariellen Beurkundung, sofern diese eine rechtliche Einheit bilden. Das ist der Fall, wenn die Vereinbarungen nach dem Willen der Parteien nicht für sich allein gelten, sondern miteinander "stehen und fallen" sollen. Eine rechtliche Einheit kann z.B. trotz Trennung der Vertragsurkunden gegeben sein zwischen dem zunächst geschlossenen, auf ein bestimmtes Grundstück abzielenden Bauvertrag und dem späteren Grundstückskaufvertrag. Sollten Sie hingegen bereits Eigentümer eines Grundstücks sein, das Sie bebauen möchten, müsste der Bau- bzw. Werkvertrag in der Regel nicht notariell beurkundet werden.

Bevor Sie einen Vertrag abschließen, sollten Sie Informationen über Ihren Vertragspartner zu dessen Bonität und Liquidität einholen, indem Sie sich z.B. an die Creditreform wenden oder Ihre Bank auf deren Finanzierungserfahrungen ansprechen. Auch sollten Sie prüfen, seit wann Ihr Vertragspartner am Markt ist und Sie sollten einige seiner bereits fertig gestellten Objekte besichtigen. Erkundigen Sie sich zudem in Ihrem Bekannten- oder seinem Kundenkreis danach, ob Ihr Anbieter zuverlässig ist, was Leistungsfähigkeit, Kosten sowie Termine angeht und ob er insgesamt einen guten Ruf hat.


Prüfen Sie genau den Kaufpreis und holen Sie Vergleichsangebote für denselben Standort ein. Erkundigen Sie sich nach dem üblichen Marktpreis und lassen Sie sich von dem Verkäufer oder Makler nie unter Druck setzen.

Von Bauträgern, Generalunternehmern oder anderen Baugesellschaften gestellte Verträge beinhalten nicht selten unwirksame Klauseln, die Sie unangemessen benachteiligen, sodass es ratsam sein kann, sich rechtlich beraten zu lassen.

Gegenstand des Vertrages sollte auch eine detaillierte Leistungsbeschreibung sein, damit sich der Vertrag nicht nachträglich als lückenhaft erweist und der Anbieter sodann unter Umständen mehr Geld von Ihnen verlangt.

Nach Möglichkeit sollten für die Ausstattung Ihres Objekts mit Fliesen, Sanitärobjekten, etc., auch die Hersteller (Marken) mit Typennummern oder das Preisniveau bezeichnet werden, um Streitereien wegen minderwertiger Materialien zu vermeiden.

Nur wenn Sie ohne weitere Besonderheiten eine gebrauchte Immobilie erwerben wollen, genügt die Angabe von Grundbuch, Flurstück und Adresse. Aber auch in einem Kaufvertrag über eine Gebrauchtimmobilie sollte aufgenommen werden, was genau im Preis enthalten ist, wie z.B. Pkw-Stellplatz, Küche, Elektrogeräte und sonstige Ausstattung.

Achten Sie ferner auf Bauzeitenpläne und fragen Sie den Anbieter nach einer Bürgschaft für die Fertigstellung und die Gewährleistung, damit Ihr Geld auch bei einer Insolvenz des Anbieters nicht gefährdet ist.

      

 

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